Raketenmodellbau.org Portal > Forum > Rund um den Raketenmodellbau > Gesetze und Paragraphen > Staus RAMOG Erlaubnis nach § 27 SprengG
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Londo1

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Beitrag 7650745 , Staus RAMOG Erlaubnis nach § 27 SprengG [Alter Beitrag17. November 2021 um 13:45]

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Für eine nicht gewerbliche Nutzung ist eine Erlaubnis nach § 27 SprengG vorgesehen.
Diese Art von Lehrgängen bietet unser Verein an, wobei wir im Augenblick unseren Lehrgangsbetrieb aufgrund größerer Umstellungen im gesetzlichen Bereich ausgesetzt haben.
Nachdem die Umstellung der Lehrgänge zunächst aus geänderten Anforderungen für das Anerkennungsverfahren nach dem Sprengstoffrecht erforderlich wurde und eigentlich abgeschlossen war, gelten nunmehr seit Mitte des Jahres völlig neue Bestimmungen für das Luftrecht aufgrund der Übernahme des Modellflugluftrechts durch die EU (s.a. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0947&rid=1 und https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/BJNR189410015.html hier §§ 9 - 21 k ).
Dies bedeutet, dass wir unseren Lehrgangsteil für das Luftrecht völlig neu formulieren müssen. Allerdings ist das zur Zeit gar nicht möglich, da die neuen Vorschriften für das Modellflugrecht aufgrund einer Übergangsregelung der EU noch nicht fertig sind.

Seit Mitte dieses Jahres wird nämlich unterschieden zwischen unabhängigen Modellfliegern, die keinem Verband angeschlossen sind und Modellfliegern, die in einem Verband organisiert sind. Die Modellflugverbände sind aufgefordert, für ihre Mitglieder eine sog. Betriebserlaubnis zu beantragen (§ 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 siehe oben). Dies ist noch nicht erfolgt, aber die Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsministerium und Luftfahrt-Bundesamt laufen bereits. Diese Betriebserlaubnis wird mehr Möglichkeiten eröffnen als sie nicht organisierte Modellflieger haben.

Aufgrund einer Vorgabe unserer Anerkennungsbehörde für die Durchführung von Lehrgängen für das Sprengstoffrecht dürfen künftig nur Mitglieder unseres Vereins an unseren Lehrgängen teilnehmen. Bei einer Teilnahme von Nichtmitgliedern wird der Lehrgang als gewerblich angesehen und ist ganz anderen umfangreicheren Anerkennungs- und Versicherungsbedingungen unterworfen, die den Lehrgang auch erheblich teurer machen würden.

Welche anderen sog. Lehrgangsträger derzeit Fachkundelehrgänge nach § 9 SprengG speziell für Raketenmodellantriebe noch anbieten, ist uns derzeit nicht bekannt, da eine ganze Reihe von bisherigen Lehrgangsträgern in Anbetracht der wesentlich aufwändigeren und erschwerten Anerkennungsbedingungen ihr Angebot eingestellt haben.

Vielleicht fragen Sie mal bei der ERIG (https://www.er-ig.de/newcms/de) in Braunschweig nach, die bisher ebenfalls Fachkundelehrgänge für Raketenmodellantriebe durchgeführt hat.

Es gibt auch noch die Sprengschule des Kreises Siegen ( https://www.siegen-wittgenstein.de/Region/Bildung/Sprengtechnische-Lehrg%C3%A4nge/ ), die ein sehr vielseitiges Angebot hat. Sie dürfte aber mehr für den gewerblichen Einsatz von explosionsgefährlichen Gegenständen eingerichtet sein.
Oliver Arend

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Beitrag 7650746 [Alter Beitrag17. November 2021 um 15:04]

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Wenn ich das richtig verstehe ist das ein Zitat aus einer E-Mail, die Du von der RAMOG auf eine Anfrage bekommen hast?
So liest es sich nämlich ein bisschen, als ob der Text aus Sicht der AGM (»unser Verein« im Text und »AGM« in Deinem Profil) formuliert wurde.

Oliver
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Beitrag 7650749 , Staus RAMOG Erlaubnis nach § 27 SprengG [Alter Beitrag18. November 2021 um 10:01]

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Ja, es ist die Antwort einer Anfrage von mir, mit dem Hinweis, dass ich Mitglied des AGM bin.
Interessant ist natürlich, dass es zukünftig notwendig ist auch Mitglied bei der RAMOG zu werden um den Lehrgang dort zu machen. Vielleicht findet sich ja ein Weg hier eine Art Dachvereinbarung für alle "Raketenvereine" in Deutschland zu treffen, sodass es ausreicht in einem Verein Mitglied zu sein.

Soll aber nicht kriegsentscheidend sein. Schön wäre es, überhaupt wieder eine Möglichkeit zu haben so einen Lehrgang zu machen.

Geändert von Londo1 am 18. November 2021 um 10:03

Oliver Arend

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Beitrag 7650753 [Alter Beitrag19. November 2021 um 15:02]

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> Vielleicht findet sich ja ein Weg hier eine Art Dachvereinbarung für alle "Raketenvereine" in Deutschland zu treffen, sodass es ausreicht in einem Verein Mitglied zu sein.

Ja, ich könnte mir vorstellen dass das zumindest für alle Vereine gelten könnte, die Mitglied in einem Dachverband sind. Dass AGM und Solaris dass (noch) nicht sind hat verschiedene Gründe in der Vergangenheit, und ganz konkret das Fehlen der Betriebsgenehmigung bzw. der zugrundeliegenden »Standardisierten Regeln für Flugmodelle« bei DAeC (und DMFV) in der Gegenwart.

Oliver
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Beitrag 7650754 [Alter Beitrag19. November 2021 um 16:22]

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Ja, das sind so die "de jure Probleme", sag ich mal.

Dann haben wir aber noch das "de facto Problem", dass es derzeit keinen Startplatz für nen Lehrgang gibt.
Oder ist ein D-Cluster auch tauglich für einen Prüfungsflug?
Das ist letzten Endes die Frage, an der alles hängt.

Vielleicht ändert sich da in nächster Zeit was für den Bereich Norddeutschland,
so hoffe ich zumindest, hier in Braunschweig.

Die andere Frage ist, wer interessiert sich noch für einen P2-Schein, wenn er erfährt dass man den erst ab Impulsklasse "I" benötigt, ein "I/J" Reload 70 bis 100 Euro pro Flug kostet, und man das einmal in Jahr nutzen kann?

Davon ab bin ich dringend dafür häufiger und dezentraler zu fliegen, und mehr Startplätze zu haben.
Wenn ein ein Verband dafür Möglichkeiten eröffnet, why not?
Wo sind die Juristen?

Ich persöndlich finde ja, AGM und Solaris sollten einen Verband nach dem Vorbild der UKRA gründen, nebst gegenseitiger Anerkennung durch NAR/TRA - woran fehlt es?
Willen?
Fachwissen?
Geld?
"Commitment"?

roll eyes (sarcastic)

Geändert von Rocketom am 19. November 2021 um 16:23


"Am Schluß jeder Berechnung steht das Experiment" (Rolli)
Oliver Arend

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Beitrag 7650761 [Alter Beitrag19. November 2021 um 19:50]

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> Ich persöndlich finde ja, AGM und Solaris sollten einen Verband nach dem Vorbild der UKRA gründen, nebst gegenseitiger Anerkennung durch NAR/TRA - woran fehlt es?
> Willen? Fachwissen? Geld? "Commitment"?

Druck/Schmerz, würde ich sagen.

Zumal sowohl die bestehenden Verbandsstrukturen als auch die rechtliche Lage (vor und nach den Neuerungen der letzten Jahre) so dermaßen weit weg sind von den Verhältnissen in den USA, dass es da ohne Anpassungen unsererseits nicht zu einer gegenseitigen Anerkennung kommen wird. Auch das Selbstverständnis ist teilweise sehr weit weg von dem, wie es hier in den USA gehandhabt wird (ohne Namen zu nennen: »Es geht um die Souveränität der deutschen und letztlich der europäischen Raketenmodellflieger. es wäre langsam an der Zeit, die Sicherheitsmaßnahmen anderer Länder anzuerkennen und zu akzeptieren.«). Nicht dass das hier der Weisheit letzter Schluss ist, aber die deutschen Flieger und Vereine werden sich bezüglich Level-Anerkennung nach TRA und NAR richten müssen.

Wenn der Vorgang nicht so abschreckend wäre (wenn man sieht wie viel Zeit und Ressourcen der DAeC bereits in die Betriebsgenehmigung gesteckt hat), würde ich Dir aber zustimmen, dass ein Raketenverband (Solaris, AGM, ...) mit eigener Genehmigung und Anerkennung durch NAR/TRA schon eine gute Lösung wäre.

Oliver
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