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Philipp
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2002 Wohnort: Hamburg Verein: / Beiträge: 276 Status: Offline |
Beitrag 20781
, Held 5000
[22. Oktober 2002 um 21:59]
Sind Held 5000 - Motoren eigendlich T-2scheinpflichtig.
Ich meine gelesen zu haben, dass sie zum T-1 Bereich zählen. Gruss Philipp meine website: www.hh-raketen.npage.de Vielleicht gibt es tatsächlich nichts, was ein Mensch, wenn er nur all seine Kräfte auf ein einziges Ziel richtet, nicht fertigbrächte. (Ogai Mori Rintaro *1862 - 1922*) |
Oliver Arend
Administrator
Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: Great Falls, VA, USA Verein: RMV/Solaris/AGM/TRA L1/TCV/MDRA/NOVAAR Beiträge: 8351 Status: Offline |
Beitrag 20783
[22. Oktober 2002 um 22:02]
Die Held 5000 enthalten etwas mehr als 30 g Treibstoff, IIRC, und sind somit oberhalb der 20 g Grenze. Du benötigst also eine Erlaubnis nach §27 SprengG zum Erwerb.
Der Held 1000 ist frei erhältlich ab 18 Jahren. Oliver |