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dh9dat
Anzündhilfe Registriert seit: Dez 2007 Wohnort: Verein: Beiträge: 1 Status: Offline |
Beitrag 6702913
, Salpeter-Raketen
[24. Dezember 2007 um 00:24]
Hallo zusammen,
ich bin grad über dieses Forum "gestolpert" und habe mich an ein Modellraketenkonzept erinnert, daß ich als Jugendlicher ausprobiert habe. Mich würde interessieren, ob irgendjemand hier das Konzept kennt?! Angeblich soll dieses Konzept vor einigen Jahrzehnten recht verbreitet gewesen sein, und es wurden damit Flughöhen von mehreren hundert Metern erreicht - meine Versuche waren zwar nicht so erflogreich, aber das lag wohl mehr an meiner Ungeduld, :-). Das ganze funktionierte so: Zeitungspapier wurde in eine*Zensiert* eingelegt, und anschließend mit einem Bügeleisen getrocknet (Angeblich war das Bügeln zwingend nötig, vielleicht um eine besondere Kristallstruktur zu erreichen??). Das so entstandene "*Zensiert*" wurde dann aufgerollt, und so zu einem mehr oder weniger dicken Zylinder geformt. Dieser wurde dann mit Tesafilm umwickelt, der als Schutz des so entstandenen Treibsatzes vor dem jetzt darüber gebauten "Raketenkörper" diente: Hier wurden nämlich einfach weitere Papierlagen herumgewickelt, die diesmal allerdings mit Natriumsilikat ("Natronwasserglas") getränkt waren, das nach der Trocknung zu einer glasartigen, unbrennbaren Masse aushärtet. So also entstand die Rakete, was mir an dem Konzept schon damals gut gefallen hat war die ausschließliche Verwendung von (weitgehend) ungiftigen und ungefährlichen Materialien, insbes. das Fehlen von Metall oder Kunststoff, wodurch selbst bei einer Detonation keine gefährlichen Splitter umherfliegen können. Außerdem ist eine Detonation m. E. sehr unwahrscheinlich, da die Abbrenngeschwindigkeit des verwendeten *Zensiert* zu gering ist (hier lasse ich mich gerne korrigieren, wenn jemand es besser weiß!). ************************************* Gestrichen Thnx, Harald Edit by CharlyMai Geändert von CharlyMai am 24. Dezember 2007 um 12:19 |
robby2001
Gardena Master of Rocketry
Registriert seit: Jan 2004 Wohnort: Osnabrück Verein: Beiträge: 2087 Status: Offline |
Beitrag 6702916
[24. Dezember 2007 um 10:37]
Moin!
Ich bin zwar kein Experte in diesen Dingen, aber soweit ich weiss ist das Herstellen von Treibsätzen ohne behördliche Genemigung schon keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern bereits eine Straftat. Ausserdem wird es nicht gerne gesehen, wenn Bauanleitungen dieser Art im Forum veröffentlicht werden... entsprechende überwachende Behörden lesen bei uns immer mit, davon kann man ausgehen. Nichts für ungut, und trotzdem frohe Weihnachten. Gruß Robert |
CharlyMai
Foren-Prediger
Registriert seit: Mär 2005 Wohnort: Fuhrberg Verein: SOLARIS-RMB e.V. (P2;T2) / AGM / TRA#21598 Beiträge: 1977 Status: Offline |
Beitrag 6702919
[24. Dezember 2007 um 12:17]
Es wurde doch mit der Anmeldung Explizit darauf hingewiesen und vom User mit "Einverstanden" akzeptiert, was soll dann ein solcher Beitrag ???
3. Der Zugang zum Forum und dessen Nutzung können nicht in irgendeiner Form verlangt, erklagt, oder anderweitig erzwungen werden. Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen einzelnen Nutzern das Privileg der Nutzung zeitweilig oder dauerhaft zu entziehen, dies gilt insbesondere bei: * Fragen nach Anleitungen zur Herstellung von pyrotechnischen Sätzen, insbesondere Treibstoff für Feststoffraketen und konkreten Herstellungsanleitungen werden nicht beantwortet, und das Posting wird nach Mailkontakt mit dem Fragensteller gelöscht (Siehe Abs. IV). Nicht vergessen: Raketenmotoren zu bauen gehört sicher zu den anspruchvollsten Aufgaben eines Raketenfliegers. Die auftretenden Kräfte im voraus zu berechnen und sie zu berherrschen, sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Leider ist der Selbstbau von Feststoffraketenmotoren in Deutschland streng reglementiert und ohne entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis strengstens verboten. Die Herstellung von Treibstoffen für Feststoffraketenmotoren (sprengstoffrechtlich Pyrotechnische Gegenstände oder Explosivstoffe) und kompletten Raketenmotoren ist nur für Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem SpengG zulässig. Die Herstellung darf nur an dafür vorgesehen Arbeitsstellen unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchgeführt werden. Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung sind definitiv Straftaten (keine Ordnungswidrigkeiten!). Bei Unfällen wird dies mit einer Freiheitstrafe nicht unter einem Jahr, in besonders schweren Fällen (bei leichtfertiger Gefährdung von Menschenleben) mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. viele Grüße Charly Thread geschlossen Geändert von CharlyMai am 24. Dezember 2007 um 12:22 •"Der Glaube an eine bestimmte Idee gibt dem Forscher den Rückhalt für seine Arbeit. Ohne diesen Glauben wäre er verloren in einem Meer von Zweifeln und halbgültigen Beweisen." Konrad Zuse •Konstruiere ein System, das selbst ein Irrer anwenden kann, und so wird es auch nur ein Irrer anwenden wollen. SOLARIS-RMB e.V. AGM |