Freudi
Drechsel-Lehrling
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Hallo, wo kann man nachlesen was mann ohne T2 Schein allses nicht darf?
Meine momentane Überlegung ist, darf ich einen Treibsatz in der Luft Zünden?
Gruß Freudi
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Trevize
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Hi, du darfst ohne T2-Schein Raketen mit T1-Motoren bestücken, bis an die Untergrenze des kontrollierten Luftraums fliegen lassen und wieder bergen. Alles andere nicht (man korrigiere mich, wenn ich falsch liege). "In der Luft zünden" ist ok, solange nicht eine Unterstufe dafür gesorgt hat, dass die Oberstufe "in der Luft" ist (mehrstufiges Fliegen). Grüße, Hagen
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Freudi
Drechsel-Lehrling
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Genau das mit Unter- und Oberstufe interessiert mich. Wie ist da der Gesetzestext?
OK starten mit Treibsatz, dann fliegen ohne Treibsatz dann wieder Starten des Treibsatzes. Sicher hat der erste Treibsatz das Modell in die Luft gebracht, die Zündung des zweiten würde dann aber nicht ursächlich mit dem ersten zusammenhängen.
Gruß Freudi
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Marxi
Grandma' of Rocketry
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Selbstverständlich ist der erste Treibsatz dafür kausal, dass der zweite Treibsatz in der Luft gezündet werden kann. Also T2.
Mittlerweile gibt es aber so viele T2- Schein- Inhaber und Flugtage, dass es kein Problem sein sollte, dass du das Projekt legal realisieren kannst.
Gruß Marxi
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Freudi
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So, jetzt mal "Kümmelspalten" wenn mein Fluggerät nicht durch den ersten in die Luft gebracht würde sondern durch einen anderen Antrieb (Motor) und ich dann erst einen und dann später einen anderen Treibsatz zünde?
Dann ist es weder eine Bündelung noch eine Stufe oder?
Noch einmal, welcher Gesetzestext ist dafür verantwortlich?
Gruß Freudi
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Oliver Arend
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Kein Gesetzestext. Ist m.W. Teil der Zulassung der Treibsätze bzw. Auflagen für die Verwendung. Wenn Du mit einem Nicht-Raketenantrieb in die Luft gekommen bist, darfst Du in der Luft den Treibsatz zünden. Wenn Du insgesamt unter 20 g Treibstoff bleibst, darfst Du mehrstufig auch ohne Aufstiegserlaubnis (aber mit T2-Inhaber!) fliegen. Oliver
Geändert von Oliver Arend am 12. Dezember 2010 um 22:26
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Freudi
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Ok, Danke Oliver, wenn ich also in der Luft binn, darf ich einen zünden. Darf ich dann auch ohne zwischenzulanden einen zweiten, danach, nicht gleichzeitig, zünden?
Gruß Freudi
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Trevize
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Hi Freudi!
Ich fürchte, du suchst hier nach etwas, das dir hier niemand geben kann: Eine rechtsverbindliche Auskunft für alle Fälle, also auch den Schadensfall.
Generell gilt: Natürlich KANNST (nicht: darfst) du clustern, natürlich KANNST du mehrstufig fliegen und vieles mehr, selbst ohne T2-Schein, auch wenn ich und andere dir ausdrücklich davon abrate(n). Was legal ist und was nicht, wird im Zweifelsfall aber nicht hier im Forum entschieden, sondern nach einem Schadensfall zwischen dem Geschädigten und dir (und deiner Versicherung). Rechne dir deine Chancen selbst aus.
An deiner Stelle würde ich den legalen und sicheren Weg gehen und eng mit einem T2-Paten zusammenarbeiten, besser noch: Gleich den Schein machen. Unterstützer wirst du hier im Forum leicht finden.
Grüße!
Hagen
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Freudi
Drechsel-Lehrling
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Hy, Hagen, Du hast vollkommen recht ich Suche aber nach der Lücke im Gesetz. Womit ich nich gerechnet habe ist, dass es da keine schriftlichen Gesetzesbücher hiebt die das genau regeln. Denn nach meinen Verstand ist das was ich vorhabe kein Cluster, wie gesagt nach meinen Verstand, und der muss nicht richtig sein. Auf einen T2 bin ich schon lange scharf, aber es wird ihn ja nicht sicher geben. Und wenn, wissen wir nicht wo und wann und damit kann es wie letztes Jahr wieder in die Hose gehen. Wie gesagt, ich will klein Cluster und keine Stufe sondern einfach nur länger fliegen
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Oliver Arend
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Gesetz und Verstand haben auch nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun. Aber schriftlich wird es diese Einschränkung schon irgendwo geben.
Oliver
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