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hytralium

Anzündhilfe

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Beitrag 7657130 , Raketenmotoren aus den USA importieren [Alter Beitrag09. November 2023 um 11:45]

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Hallo,
ich plane momentan eine große Bestellung aus Amerika zu machen und bin mir nicht ganz sicher.
Ist es erlaubt Raketenmotoren mit einem Service wie MyUS nach Deutschland zu importieren?
Ich besitze bereits ein case und möchte 1xF40, 2xG64 und 1xG138 von aerotech-rocketry.com bestellen.
Habt ihr damit Erfahrung?
hytralium
Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7657133 [Alter Beitrag09. November 2023 um 12:53]

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Was hindert Dich daran, direkt bei einem Händler in Deutschland zu kaufen?

Und hast Du eine Level-1-Zertifizierung?

Oliver

Geändert von Oliver Arend am 09. November 2023 um 12:53

hytralium

Anzündhilfe

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Beitrag 7657135 [Alter Beitrag09. November 2023 um 17:04]

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Naja, bei dem einzigen mir bekannten deutschem Händler, der diese verkauft, SpaceRocketTechnology, sind die schon ganz schön teuer (bis zu 20€ mehr). Außerdem plane ich auch noch ein paar andere Dinge mit zukaufen.
Brauche ich den eine L1? Ich dachte erst ab H-Impuls.
hytralium
SpaceRocketTechnology

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Beitrag 7657136 [Alter Beitrag09. November 2023 um 18:24]

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Zitat:
Original geschrieben von hytralium

Hallo,
ich plane momentan eine große Bestellung aus Amerika zu machen und bin mir nicht ganz sicher.
Ist es erlaubt Raketenmotoren mit einem Service wie MyUS nach Deutschland zu importieren?
Ich besitze bereits ein case und möchte 1xF40, 2xG64 und 1xG138 von aerotech-rocketry.com bestellen.
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hytralium





Moin,

wichtig zu wissen: Das, was du verschicken möchtest, zählt als Gefahrgut. Die klassischen Anbieter schließen es explizit in den AGBs aus. Der Versand von Gefahrgut muss gesondert angemeldet werden. Daher ist der Versand von Gefahrgut deutlich kostenintensiver als der reguläre Versand. Darüber hinaus sind Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen aus USA und DE erforderlich. Die notwendige CE-Zulassung und die BAM-Nummer werden ebenfalls fehlen, welche für DE notwendig sind.

Nicht ohne Grund unterliegen die Raketenmotoren die Kategorie P1 und P2 nachdem Sprengstoffgesetz (SprengG). Gemäß SprengG ist die Einfuhr von Pyrotechnik durch Privatpersonen aus Drittstaaten nicht möglich.

Wichtig: Die Einfuhr von Pyrotechnik ohne CE-Zulassung und BAM-Nummer ist illegal und strafbar.

Wie du sicherlich mitbekommen hast, hängen verschiedenen Aspekte zusammen, was mit Kosten und Zeit verbunden sind. Da wir einen hohen Wert auf Transparenzheit legen, können wir dir gerne zusammenfassen, wie die Mehrkosten entstehen: Transportkosten von Gefahrgut, Treibstoffzuschlag, Genehmigungskosten, Zollabfertigung, interne Fahrtkosten, Lagerkosten, Versicherungskosten, Personalkosten und eine Gewinnmarge. Durch die Gewinnmarge können wir die nächste Saison vorbereiten, da wir mehrere Monate im Voraus planen und bestellen. Durch den deutlichen Mehraufwand können wir als Händler nicht dieselben Preise wie in den USA anbieten.

In 2022 kamen die Treibstoffzuschläge von Frachtunternehmen beim Export aus USA dazu, welche wir vorerst selbst übernommen haben und schließlich in 2023 durch den weiteren Anstieg an den Endkunden 1:1 weitergeben mussten. Jedoch arbeiten wir seither auf Hochtouren, dass die Treibstoffzuschläge künftig für 2024 wegfallen oder zumindest deutlich verringert werden können.

Wir freuen uns eine breite Auswahl an vorrätigen Raketenmotoren auf dem deutschen Markt anbieten zu können und der Ansprechpartner Vorort zu sein und viele spannende Projekte zu begleiten.

Beste Grüße aus Bremen
Karthi

Mail: info@spacerockettechnology.de
Web: www.spacerockettechnology-shop.de
thomasm

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Beitrag 7657143 [Alter Beitrag10. November 2023 um 18:05]

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An den Threadersteller, bist du zufällig der selbe der diese Woche im feuerwerk-forum.de nach Schwarzpulvermotoren mit über 60g Treibstoff gefragt hat?

@SpaceRocketTechnology, also da stimmen meiner Meinung nach eine ganze Reihe Sachen nicht
Eine Einfuhrgenehmigung für Deutschland ist nicht notwendig. Die Einfuhr ist nicht mal eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, sie ist weder Teil des Umgangs noch des Verkehrs. Die Einfuhr muss angezeigt werden und man muss zum Erwerb berechtigt sein. §15 Abs. 1 SprengG
Die BAM Nummer, eigentlich Identifikationsnummer, gibt es nicht mehr. Es werden keine mehr erteilt und die Anbringung ist keine Pflicht.
Die Einfuhr von Pyrotechnik durch Privatpersonen ist nicht verboten, sie ist nicht mal erlaubnispflichtig.
Die Einfuhr von Pyrotechnik ohne Konformitätsbewertung ist auch nicht generell verboten, es gibt Ausnahmen §5a SprengG.
Btw. es gibt auch keinen Befähigungsschein nach §27 SprengG, steht auf eurer Homepage.

Abgesehen davon hast du natürlich recht, dass es praktisch unmöglich ist Gegenstände einzuführen, weil die keine CE haben. Allenfalls Einfuhr aus der Schweiz ginge. Anders als für Ex-Stoffe, ist die Schweiz für pyrotechnische Gegenstände ein Drittland und spacetec dürfte ja als Einführer die CE Aufkleber draufmachen.
Abgesehen davon, dass sich das finanziell überhaupt nicht lohnen würde einzelne Motoren aus den USA einzuführen aufgrund des Gefahrgutversandes, ist es auch moralisch problematisch, weil die CE Zulassung ja irgendwie finanziert werden muss.

Geändert von thomasm am 10. November 2023 um 18:06

SpaceRocketTechnology

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Beitrag 7657148 [Alter Beitrag10. November 2023 um 19:23]

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Zitat:
Original geschrieben von thomasm


Btw. es gibt auch keinen Befähigungsschein nach §27 SprengG, steht auf eurer Homepage.




Da hast du recht. Aktuell setzen wir das Wording Befähigungsschein mit der Erlaubnis §27 SprengG gleich. Wir sind uns des Problems seit der letzten Wartungsarbeit bewusst und werden es während der nächsten Wartungsarbeit Ende November beheben. Danke für deinen Hinweis. smile

Wir haben eine Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigung vorliegen und müssen diese beim Verzollungsprozess vorlegen.

Wir möchten hier keine Diskussion aufmachen. Wer Rückfragen hat, ist herzlich eingeladen uns telefonisch zu kontaktieren.


Geändert von SpaceRocketTechnology am 10. November 2023 um 19:24


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