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Kabelmann

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Kabelmann

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Beitrag 7645978 , Gerade meinen T2 Schein verlängern lassen [Alter Beitrag27. Januar 2020 um 21:13]

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Hey zusammen,

hab gerade meine Erlaubnis nach §27 erfolgreich verlängern lassen. 40€

Und Ihr so?

Hab den Lappen jetzt schon 10Jahre...

Besten Gruß

Jan
Lschreyer

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Lschreyer

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Beitrag 7645979 [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 11:46]

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Obacht dabei:
Das habe ich letztens auch beantragt, Schein eingeschickt, und irgendwann nach 2 Monaten mal nachgehakt was denn nun ist. Da war er weg, "nie angekommen" angeblich. Post konnte auch nichts feststellen.

Monatelang ging es dann hin und her, niemand wusste was zu tun ist. Ganz oben wurde nachgefragt, wir müssen eine Verlustanzeige in den Bundesanzeiger abgeben. Habe ich immer schon gesagt, steht so im Gesetz.

Problem dabei: Ich müsste es selber zahlen, da die Behörde die Zahlung nicht weiterreichen darf.
Problem 2: Ich darf die Anzeige nicht aufgeben, die Behörde muss die Anzeige aufgeben, darf sie aber nicht bezahlen. Henne..ei... Unlösbar für unsere Verwaltung. Wir haben so tolle Gesetze, einfach wunderbar.

Neuer Schein darf erst ausgestellt werden wenn der alte ungültig gemacht wurde, da er aber weg war ging auch das nicht. Zwei Scheine darf man aber nicht "besitzen". Offiziell besaß ich den Schein auch noch, obwohl er weg war.

Dann auf einmal, ein Anruf, der Schein wurde gefunden, lag in der Behörde auf dem falschen Tisch! Niemand wunderte sich ob des grünen Scheins der da rumlag.

Ich also hin, und habe den verlängerten Schein dann nach Monaten wieder bekommen, keine Entschuldigung oder so etwas, nichts. 80 Euro musste ich zahlen. Und ich sah auch warum der verschwunden war: Chaos, überall Papier, Akten, Zettel, alles stapelte sich da auf den Tischen.

Ich bringe den jetzt nur noch persönlich gegen Quittung vorbei.

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Diplom-Pyromane

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Beitrag 7645980 , Einschreiben [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 13:15]

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Einschreiben per Rückschein würde wohl auch nix helfen, da Folgekosten bei Verschwinden in den kleingedruckten Versicherungsbedingungen der Kuriere wohl mit ziemlicher Sicherheit ausgenommen sind oder nicht ? Ich fahre nämlich auch immer 30 km für persönliche Abgabe zu Behördenöffnungszeiten, die ich dann nur per Urlaub wahrnehmen kann, nur um dieses Szenario zu verhindern. Treffe nach 5 Jahren immer auf neue, in dieser Materie völlig ahnungslose Mitarbeiter in den Behörden, der achtlose Umgang könnte also auch auf Schieberitis wegen neuer "zu komplexer" Materie zurückzuführen sein. Daher erkläre ich anhand von mitgebrachten Modellen auch gleich die Materie ein bißchen, auch um Überraschungen vorzubeugen, wie Dinge, die aus dem Waffenrecht (das naturgemäß öfter in Anwendung kommt) 1:1 abgeleitet werden und dann zu Streichungen führen, wenn "keine Beschußprüfung durchgeführt wurde" (Pyrodex). Die Verlängerungsgebühren mit deutlichem Trend nach oben verrechnen wohl leider den mit meinen Erklärungsstunden verbundenen Zeitaufwand ?! Bei mir war die Spanne von 60-120 € bei den Verlängerungen.

Gruß

Thomas



Geändert von Diplom-Pyromane am 28. Januar 2020 um 13:22

Oliver Arend

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Oliver Arend

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Beitrag 7645984 [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 14:31]

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Das mit Kompetenz und Erfahrung kam mir auch so vor ... als ich meinen Hersteller in Bremen beantragt habe, lag der Antrag auch nach mehrmaligem Nachfragen etwa 6 Monate bei der Sachbearbeiterin in Bremen (glücklicherweise nur 100 m von mir zu Hause, und schon morgen um 7 da) – die aber wohl auch mit ihrer Hauptaufgabe, Gewerbeaufsicht, stark ausgelastet war. Am Ende habe ich bei jemandem in Bremerhaven angerufen, der etwas mehr Erfahrung mit der Materie hatte. Er sagte er würde sich die Akte kommen lassen, hat nochmal zurückgerufen wie viel Schwarzpulver und NC-Pulver ich eingetragen brauche, und zwei Wochen nach dem ersten Anruf hatte ich den Schein. Preis war IIRC ca. 90 EUR.

Gut dass ich auch hier in Leinfelden nur einen Steinwurf vom Rathaus entfernt wohne. Die Dame hat mich bei der »Anmeldung« nach dem Umzug mit meinen Detailfragen zur Lagerung zwar an den Landkreis (oder war es sogar das Regierungspräsidium) verwiesen, aber ich sehe einer Verlängerung relativ gelassen entgegen.

Oliver
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Beitrag 7645986 [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 17:35]

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Habe wie Jan auch gerade verlängert, wir waren ja zusammen im T2-Kurs.
Bin persönlich hin und habe die Verlängerung beantragt, den Schein sollte ich wieder mitnehmen. Nach 4 Wochen ein Anruf: Die Verlängerung könne nun vorgenommen werden. Gebühr 70.-€ (30.-€ Zuverlässigkeitsüberprüfung + 40.-€ Verlängerungsgebühr).

Alles zum Glück ganz easy im Kreis Gießen smile

Viele Grüße
Dennis

Geändert von DennisP am 28. Januar 2020 um 17:43

Andreas B.

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Beitrag 7645988 [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 18:16]

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Zitat:
Original geschrieben von Lschreyer


Dann auf einmal, ein Anruf, der Schein wurde gefunden, lag in der Behörde auf dem falschen Tisch! Niemand wunderte sich ob des grünen Scheins der da rumlag.





He Louis, na dann kannst du ja echt froh sein, das es so gekommen ist.
Stell dir mal vor, die Putzfrau hätte dieses "grüne Ding" irgendwann einfach mal mit den ganzen
Zetteln und Papierkram entsorgt...eek!
Dann wärst du ja für alle Zeiten in dieser "und ewig grüßt das Mormeltier Schleife" gefangen und hättest nie wieder einen Schein haben oder machen können, weil du ja einen hast den du aber nicht entwerten lassen kannst weil du ihn ja doch nicht hast usw....fg

Wie ist das bei dir eigentlich, hast du den Hersteller und den "normalen 27er" Schein in einem?

Andreas




Geändert von Andreas B. am 28. Januar 2020 um 18:19


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Beitrag 7645990 [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 19:36]

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Moin,
na, da bin ich ja froh, wie easy und billig das bei mir abging.

Nach fünf Jahren, Schein proppevoll:
Beim Landkreis/Ordnungsamt vorstellig geworden, derselbe Sachbearbeiter wie bei der Ausstellung des Scheines.
Vor Ort Antrag auf Verlängerung/Neuausstellung ausgefüllt, neuer Schein kam 14Tage später per Post ins Haus mit der Bitte den vollen Schein abzugeben. Betrag von 50€ konnte ich an den LK überweisen.
Alten Schein hab ich behalten, das ist ja mein Nachweis, über einen Teil meiner Bestände.
War telefonisch schnell geklärt.

Jetzt, nach 10 Jahren, Schein mit noch reichlich Platz:
Rechtzeitig vor Ablauf flattert ein Schreiben des LK ins Haus, meine Erlaubnis wäre kurz davor abzulaufen.
Antragsformular zur Verlängerung gleich dabei.
Ausgefüllt, zusammen mit Vereinsnachweis hingeschickt.
Woche später der Anruf, Verlängerung bewilligt, er bräuchte den Schein zur Verlängerung.
Mit Schein vorstellig geworden, selber Sachbearbeiter wie vor fünf und zehn Jahren.
Stempel abgeholt, Zahlungsaufforderung über 40€ in die Hand gedrückt bekommen, Betrag überwiesen.

Fertich

Jan
Andreas B.

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Beitrag 7645994 [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 20:14]

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Zitat:
Original geschrieben von Kabelmann


….. neuer Schein kam 14Tage später per Post ins Haus mit der Bitte den vollen Schein abzugeben.

Alten Schein hab ich behalten, das ist ja mein Nachweis, über einen Teil meiner Bestände.
War telefonisch schnell geklärt.

Jan




Bei mir steht jetzt demnächst, nach 15 Jahren, auch die Verlängerung bzw. (da mein Schein ebenfalls proppevoll ist) die Nauausstellung an...

@ Jan, du musstest dann aber noch mal bei der Behörde vor Ort vorsprechen, um deinen alten Schein ungültig zu stempeln oder wie lief das ab? Wie wurde bei dir der alte Schein entwertet ?
Ungültig gestempelt, Ecke abgeschnitten, gelocht ?
Ich frage deshalb, weil bei mir dann auch diese Frage anstehen wird. Denn wie du ja schon sagtest,
brauche ich ja natürlich auch den alten Schein als Nachweis über meinen Restlagerbestand.

Eine Frage noch, welche mir noch keiner befriedigend beantworten konnte, ich habe ja in meinem Schein 2kg SP eingetragen, in den vergangenen 15 Jahren habe ich die auch in zwei jeweils 1kg Packungen gekauft und als alter Clusterflieger jetzt vollständig aufgebraucht.
Die Menge hat mir absolut ausgereicht und ich bin in der Dosierung gut damit zurecht gekommen.

Aber über welchen Zeitraum gelten diese 2Kg als Einkaufmenge eigentlich?
Unabhängig von dem 1kg welches ich maximal in meinem Tresor lagern darf?

Andreas





Geändert von Andreas B. am 28. Januar 2020 um 20:40


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Beitrag 7645996 [Alter Beitrag28. Januar 2020 um 20:38]

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Hallo Andreas,

wurde nicht entwertet. Weder noch. Gar nix.

Für mein Verständnis sind die 2kg keine Einkaufsmenge.
Du darfst 2kg besitzen, na gut, nach Lagerregeln „nur“ 1kg.
Aber darfst Du doch immer haben.
Immer wieder bis auf ein kg auffüllen?!?

Gruß Jan
Andreas B.

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Andreas B.

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Zitat:
Original geschrieben von Kabelmann

Hallo Andreas,

wurde nicht entwertet. Weder noch. Gar nix.

Gruß Jan




Ups, das deckt sich aber nicht gerade mit Louis Infos....confused

Andreas

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