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Aircommando Walldorf
Muffenschrumpf-Azubi Registriert seit: Aug 2013 Wohnort: Walldorf Verein: AcW-Rockets Beiträge: 73 Status: Offline |
Beitrag 7627796
[08. Oktober 2013 um 12:37]
Nunja das mit den 100 Metern habe ich auch schon mal gehört aber da ich ja in der nähe eines Flugplatzes bin darf ich ohne meine Genemigung ja net höher als 30 Meter Ich würde einfach zursicherheit eine Versicherung abschließen bei der MFSD oder so
Mfg Timo |
thomasm
Epoxy-Meister Registriert seit: Jun 2013 Wohnort: Mechernich Verein: AGM TRA Beiträge: 464 Status: Offline |
Beitrag 7627798
[08. Oktober 2013 um 15:08]
Die sagen ja nicht, dass man ab 100m eine Erlaubnis braucht, nur dass man darunter keine braucht.
Zum Thema Aufstiegserlaubnis: Ab 20g Treibsatz braucht man die oder über 5kg Raketengewicht. Ist Wasser jetzt ein Treibsatz? Über 25kg musst du sie dann auch noch Zulassen. |
Aircommando Walldorf
Muffenschrumpf-Azubi Registriert seit: Aug 2013 Wohnort: Walldorf Verein: AcW-Rockets Beiträge: 73 Status: Offline |
Beitrag 7627799
[08. Oktober 2013 um 16:01]
Nunja ich kann mir ja Vorstellen das es Raucher schaffen Raketen mit über 5 kg zu bauen aber Wasserraketen ?
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RaketfuedRockets
PU-Meister Registriert seit: Sep 2012 Wohnort: Am Startplatz Verein: Beiträge: 278 Status: Offline |
Beitrag 7627803
, Wasserraketen über 5 kg
[08. Oktober 2013 um 19:10]
Bedenke, dass das Startgewicht zählt...bei einer 10 Liter Rakete sind beim Mischungsverhältnis 1:1 ja schon 5 Liter Wasser drin!
Gruß "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder." -Sergei Koroljow, russischer Raketenpionier Besuche unsere Webseite mit vielen Anleitungen, News und Informationen zu unseren Projekten: www.raketfuedrockets.com |
Aircommando Walldorf
Muffenschrumpf-Azubi Registriert seit: Aug 2013 Wohnort: Walldorf Verein: AcW-Rockets Beiträge: 73 Status: Offline |
Beitrag 7627814
[08. Oktober 2013 um 23:12]
Ja klar aber soviel mischt niemand und wenn dann braucht er halt eine Versicherung die größere Sachen abdeckt so wie ich Ich kann bis 50 kg gehen und da ich nie vorhabe eine 150Liter rakete zubauen ( Mischverhältnis 1:3) sollte man damit kein Problem mehr haben oder ?
Gruß Timo |
thomasm
Epoxy-Meister Registriert seit: Jun 2013 Wohnort: Mechernich Verein: AGM TRA Beiträge: 464 Status: Offline |
Beitrag 7627837
[09. Oktober 2013 um 20:40]
Keine Ahnung was du mit der 50kg Versicherung meinst??
Hier mal die nötigen Vorschriften zum nachlesen: § 16 Abs 1 LuftVo Zitat: § 1 Abs 1 LuftVZo Zitat: |
Aircommando Walldorf
Muffenschrumpf-Azubi Registriert seit: Aug 2013 Wohnort: Walldorf Verein: AcW-Rockets Beiträge: 73 Status: Offline |
Beitrag 7627853
[10. Oktober 2013 um 19:19]
Ne was ich mit meinen 50 Kg meine war das ich ja eine solche Aufstiegserlaubnis besitzte und meine Versicherrung bezahlt bis zu Modellen mit 50 Kg daher die 50 Kg
Mgf Timo Geändert von Aircommando Walldorf am 10. Oktober 2013 um 19:40 |
hannebambel
Wasserträger Registriert seit: Mai 2014 Wohnort: Verein: Beiträge: 2 Status: Offline |
Beitrag 7631283
[26. Mai 2014 um 19:25]
Servus alle zusammen,
da ich mir demnächst auch eine Wasserrakete bauen möchte und ein paar fragen habe, hab ich mich hier mal angemeldet. Mich interessiert die rechtliche Lage sehr da in Deutschland ja bald sogar das Furzen verboten ist. Nun werde ich aber aus den Gesetzestexten nicht schlau und auch im Internet finde ich keine (ganz) klaren aussagen. Also was denn nun, ab 30 Meter brauch man eine Erlaubnis oder erst ab 5kg Startgewicht, ooooder erst bei 100 Metern? Und in Flugplatz nähe darf man ohne Erlaubnis eh nicht über 30 Meter? Ich wohne (leider) in Frankfurt, dann hätte ich hier ja schon verloren. Wenn ich es richtig verstehe dann darf ich bis 5kg gehen solange die Rakete nicht in den gesicherten Luftraum eindringt? In Deutschland muss alles immer so umständlich sein^^ |
thomasm
Epoxy-Meister Registriert seit: Jun 2013 Wohnort: Mechernich Verein: AGM TRA Beiträge: 464 Status: Offline |
Beitrag 7631286
[26. Mai 2014 um 20:39]
Ok fangen wir mal bei Null an.
Es gibt 3 Sachen 1. Genehmigung des Grundstückeigentümers 2. Erlaubnis nach §16 LuftVO (Aufstiegserlaubnis) Zitat: 2. Erlaubnis nach §16a LuftVo (Flugverkehrskontrollfreigabe) Zitat: Wo der kontrollierte Luftraum beginnt das hängt vom Ort ab und kann in den ICAO-Karten eingesehen werden. Die gibt es hier: https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp |
hannebambel
Wasserträger Registriert seit: Mai 2014 Wohnort: Verein: Beiträge: 2 Status: Offline |
Beitrag 7631289
[26. Mai 2014 um 21:28]
Bedeutet also, solange ich im freien Luftraum bin, das Startgewicht nicht über 5kg liegt, ich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers habe (was ja irgendwie logisch ist ) und weiter als 1,5km von einem flugplatz weg bin, dann darf ich ohne Erlaubnis starten. Aber auch nur wenn ich nicht höher komme als der freie Luftraum, was ich als Anfänger nicht schaffe.
Um das mit dem Luftraum in Erfahrung zu bringen schreib ich der DFS dann wohl mal ne Mail, weil aus diesen Karten werde ich nicht schlau^^ Wenn dann rechtlich alles gedeckt ist kann ich ja mal anfangen eine WaRa zu bauen xD Geändert von hannebambel am 26. Mai 2014 um 21:53 |