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McGuyver

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Beitrag 88734 [Alter Beitrag08. November 2005 um 16:19]

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Mist, das Stimmt mit den 5kg!

aktuelle LuftVO

s. §16, Abs. 4 Umkehrschluß und Abs. 6 Satz 3

Desweiteren gilt:
- Die Landesluftfahrtbehörden sind nun für Genehmigungen zuständig, nicht mehr das LBA
- Wolkenflüge sind Verboten (also nicht genehmigungsfähig)
- Überschallflüge sind genehmigungspflichtig, aber nur genehmigungsfähig, wenn gewährleistet ist, das a) ausreichender Versicherungsschutz besteht und b) diese Flüge dem Zwecke dienen, zu beweisen, dass auf der Erde kein Überschallknall zu hören ist (das ist der Knall, den die Typen nicht gehört haben).

LG,
Thomas

Greetz,
Thomas


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hybrid

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Beitrag 88735 [Alter Beitrag08. November 2005 um 16:22]

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Nein, nicht genehmigungspflichtig. Versicherungspflichtig...

"Die 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 27. Juli 2005 ist im
Bundesgesetzblatt 2005 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2005 (2275) veröffentlicht worden.

Für Modellflieger wichtig ist der § 102. Wie bereits angekündigt entfällt der Ausnahmezustand, daß
Flugmodelle unter 5 Kg ohne Verbrennerantrieb von der Versicherungspflicht befreit sind!"

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php?t=33645

Grüße
Malte
Oliver Arend

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Beitrag 88737 [Alter Beitrag08. November 2005 um 17:22]

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Wenn ich das richtig sehe hat sich also rein gar nichts geändert für uns.

Oliver
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Beitrag 88804 [Alter Beitrag08. November 2005 um 23:58]

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Zitat:
Original geschrieben von Oliver Arend

Wenn ich das richtig sehe hat sich also rein gar nichts geändert für uns.

Oliver




Richtig!
Ansonsten kann ich auch nur den Artikel vom DAeC-Rechtsanwalt Walter Felling in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Das Modell" empfehlen.

Viele Grüße,

Hendrik

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Wenn man es einem Chirurgen und einem Mörder gibt, gebraucht es jeder auf seine Weise.

Wernher von Braun (1912 - 1977), deutsch-US-amerikanischer Raketenforscher

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McGuyver

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Beitrag 88823 [Alter Beitrag09. November 2005 um 10:29]

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Greetz,
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Beitrag 7223931 [Alter Beitrag09. Juli 2010 um 14:21]

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Im Zuge der Diskussion mit dem Flugleiter in Speyer ist mir aufgefallen, dass

1. Die Beschreibung des §16 im ersten Post dieses Threads nicht mehr aktuell ist, sich im Prinzip aber nichts für uns geändert hat. Die Behörden haben wohl mehr Ermessensspielraum.

2. Der Link zur Liste mit den Landesluftfahrtbehörden nicht mehr aktuell ist: http://www.lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/A_Z/Landesluftfahrtbeh%C3%B6rden/A_Z_Landesluftfahrtbehoerden.html?nn=20302

3. Die Frage, ob man nun eigentlich auf Flugplätzen, die keine Zulassung für Modellflug haben, fliegen darf (mit Erlaubnis des Flugleiters), meines Erachtens zwar geklärt ist, anderer Leute Erachtens aber eben nicht. Mal sehen was eine Behörde dazu sagt -- nur erreicht man da um diese Uhrzeit natürlich niemanden mehr.

Demnächst wirds also eine kleine Überarbeitung geben.

Oliver
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