@ Zitat PM Bond
Zitat:
Zum Führen von Schreckschusswaffen ist seit dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Zitat PM Bond
Zitat:
Jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist.
Schaue mal in Dein Profil. Bist Du 18 ? Nein ! Du schreibst Dich öffentlich um Kopf und Kragen !
1. darfst Du dieses PTB Dingens wegen Deiner Jugend weder besitzen noch führen.
2. kannst Du dann altersbedingt natürlich auch nicht den kleinen Waffenschein haben !
Sollte das Ding Deinem Vater gehören, macht er sich ebenfalls strafbar, wenn er sie Dir
zum Ballern überlässt. Da ist nichts mit "unter Aufsicht Erwachsener." Anders als beim
Sportschießen, da solltest Du aran denken!
Auch der Rest Deiner Thesen ist sehr zweifelhaftl, denn mit den Aufsätzen veränderst
Du eine PTB zugelassene Pups Waffe, je nach Ansicht des Gutachters/Behörde bei einem Vorfall,
in eine nicht mehr zugelassene _Signalwaffe_,für die Du als _Signalwaffe_ eine extra Erlaubnis bräuchtest um damit irgendwo rumzuballern.Da kannst Du Dich drehen und wenden wie Du willst. Frage mal den BüchsenmacherDeines Vertrauens, wenn er nicht nur verkaufen will, und/oder den Waffenexperten bei der Kripo,die kennen auch die Erlasse und Nebenbestimmungen zum neuen Waffenrecht und nicht nurden reinen Text. Viel Spaß ! Du darfst ja euch keinen popeligen A8-3 verändern, oder ?
Ich stelle mir gerade vor wie Du an den Binnenflüssen oder an der Küste eine rote Leuchtkugel
abschießt. Da kommt innerhalb weniger Minuten so ein blaues Boot angerauscht und die SAR
mit Hubschrauber hat Dich dann auch schon im GPS. Deshalb gibt es für _Signalwaffen_
strengste Auflagen. Die bekommst Du nur bei Bedarf, z.B. als Kapitän oder Bootsführer,
aber Du baust Dir ja selbst eine durch PTB-Pups + Pyroausatz?
Mit dem "Nichtverlassen dürfen" des eigenen Privatgrundstückes hast Du Recht, was Deine
_PTB-Schreckschusswaffe_ betrifft, wenn Du das garantieren kannst ! Kannst Du das ?
Habt Ihr so ein Riesengrundstück? Dann hast Du ja Glück! Aber bedenke, so ein Pyrosatz
aus Versehen horizontal geschossen, kann einen Menschen zumindest schwerst verletzen
und schöne Brände auslösen. Lasst den Unsinn, kauft zugelassenes Silvesterfeuerwerk.
Ende vom Lied: Du darfst es so oder so nicht, weil Du 1989 geboren und damit keine 18 bist.
Über den Rest bräuchten wir dann schon eigentlich nicht menr reden.
Kürzer ging es nicht, dafür ist das Thema zu komplex.
Jetzt gehe ich Silvester feiern
H-M
------------ QUELLE ? Gerne ! Guido Horstmann, Polizeidirektion Münster, Aufsatz genau zu diesem Thema im Rheinisch Westfälischen Jäger 1/2006, Seite 45, rechte Spalte, vorletzter Absatz -------
Geändert von Heiner-Marcel am 01. Januar 2006 um 09:19