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unicorn

Raketenbauer

unicorn

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Beitrag 47276 , Die letzten?? [Alter Beitrag29. April 2004 um 18:22]

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Mahlzeit,

gibt hier noch jemanden der den T2-Lehrgang 2003 gemacht hat und noch
keine Erlaubnis nach §27 in den Haenden hat??

Nein??

Na dann werden der Juergen und ich wohl die letzten sein, denn
wir warten immer noch frown

Greets Norman

"Auf diesen Tag habe ich 12 Jahre lang hingearbeitet", Zitat J. Eisele vor dem Empfang seiner Goldmedaille am CNW2004
Rocketboy25

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Rocketboy25

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Beitrag 47277 [Alter Beitrag29. April 2004 um 18:57]

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Hi ,

Hab auch noch keinen, bin noch nicht dazu gekommen meinen zu beantragen (Urlaub, keine Kohle , etc....)
VG Jochen

Abstürzende Einbauten:#43251
Rocketom

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Beitrag 47292 [Alter Beitrag30. April 2004 um 10:45]

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Andrea und ich haben jetzt endlich die Anträge hier.....burnout

"Am Schluß jeder Berechnung steht das Experiment" (Rolli)
Rocketom

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Beitrag 53050 [Alter Beitrag23. Juli 2004 um 12:46]

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Langsam platzt mir die Fontanelle.
Also,
bei uns läuft das so: Im Amt sind alle ganz freundlich: Klar, garkein Problem, machen wir!
Aber anscheinend hört keiner zu, liest Sachen richtig durch, etc, pp.
Vorbeikommen sollen wir auch nicht, um die Dinge mal im Detail zu besprechen.
Bloß nicht, auf keinen Fall!

Das Ergebnis:

Vor ein paar Wochen haben wir unsere Scheine bekommen - eingetragen waren je (!) 10 kg(!) Schwarzpulver und Nitro. Zum Füllen von Patronenhülsen.
Na super. Keine pyrotechnischen Gegenstände.

Also haben wir Einspruch eingelegt, dass wir bitte das eingetragen haben möchten,
was wir a) beantragt haben und b) den Lehrgang dafür haben.

Kommentar: Wir dachten, sie machen ihre Gegenstände selber... (!)

Nun haben wir die Scheine zurück, die 10 kg sind durchgekritzelt und nach unten korrigiert, zusätzlich die pyrotechn. Gegenstände eingetragen.

Aber:

"Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt:

1.Treibladungsmittel dürfen nur zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen oder zum Vorderladerschießen verwendet werden.

2. Die höchste zu beziehende Teilmenge darf 1 kg nicht überschreiten.

Auflagen: Patronenhülsen, Vorderladerschießen, blah, blah..."

Ja, spinne ich?

Was sollte ich nun tun?
a)
Wieder Einspruch einlegen, den Text genau vorkauen oder was?

b)
Oder denken "so heiss wird's eh' nicht gegessen, wie's gekocht wird, Hauptsache ich kann mein Zeug kaufen...blah..."???

c)
Erstmal Herbert anrufen?

Bin reichlich ratlos und verärgert...


Gruß,

Tom

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Neil

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Neil

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Beitrag 53059 [Alter Beitrag23. Juli 2004 um 14:02]

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Hi,

ich habe die Empfehlung vom Lehrgang mit eingereicht und das Stand nachher auch alles so da drin.
Ich würde ja mal versuchen in der allgemeinen Verwirrtheit das selbermachen einzutragenfg .
Meine Beamtin war zum Glück so gut drauf, das sie ihr Unwissen durch herum telefonieren erledigt hat und ich denke der nächste in meinem Kreis wird seinen Schein in 0,Nichts bekommen. Fand ich echt gut die Leistung von ihr.

Gruß

Neil

Die Erde ist eine Scheibe. Egal in welche Richtung sich die Menschheit bewegt, sie geht immer auf einen Abgrund zu.


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Beitrag 53066 [Alter Beitrag23. Juli 2004 um 14:29]

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Hab endlich auch meinen Schein ! Hat ca .2 Monate gedauert da meine Beamtin erstmal ratlos auf mein Zeugnis geschaut hat, hat dann jedoch die Sache ans StAfA weitergegeben ob das auch alles seine Richtigkeit hat. Hab die SAchen laut dem grünen Zettel beantragt und auch so eingetragen bekommen. Na Ja hat dann noch 103 € gekostetfrown . @Tom + Andrea : Ist ja echt heftig... Aber aufs Selbermachen schon fast bestehenbounce !!
VG Jochen

Abstürzende Einbauten:#43251
oliver

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Beitrag 53074 [Alter Beitrag23. Juli 2004 um 16:42]

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Hi Tom,

bei der Behörde anrufen, sich einen Termin geben lassen (dieser kann und darf nicht verweigert werden), alle Unterlagen einpacken und dann in einem persönliche Gespräch klären. Solltest Du auf Wiederstand stossen, sich mit dem Vorgesetzten verbinden lassen zu einem klärenden Gespräch, wenn dies immer noch nichts nützt, Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, mündlich zur Niederschrift.

ciao
Oliver

Die kürzesten Wörter, nämlich 'ja' und 'nein' erfordern das meiste Nachdenken.
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Stefan Wimmer

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Beitrag 53104 [Alter Beitrag23. Juli 2004 um 22:20]

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...nein, keine Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern eine Fachaufsichtsbeschwerde - siehe HIER

Die kommt viel besser!
smile

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oliver

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Beitrag 53108 [Alter Beitrag24. Juli 2004 um 00:23]

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Hi Stefan,

hast Recht, aber wie Du selber geschrieben hast, kann mann ja sogar eine Kombination aus beidem machen. Auf jeden Fall wird beides in die Personalakte gelegt.

Das Zauberwort ist aber "mündlich zur Niederschrift", das bedeutet, dass der Fachvorgesetzte die Beschwerde aufnehmen, formulieren, tippen usw. muss. Das kommt gut !

ciao
Oliver

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Beitrag 53109 [Alter Beitrag24. Juli 2004 um 07:25]

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Hi,

ich glaube das die ganze Sache sich nur durch Unwissen so zugespitzt hat. So wie es bei Rocketboay war, war es auch bei mir. Den grünen Schein vom lehrgang und dann auf die StAfA verwiesen. Der Preis kommt auch hin. Das wäre ein Punkt wo ich zum Schluß nicht mehr mit machen würde. Schein hast du ja, alle Änderungen sind nur wegen Unwissen nötig gewesen.

Gruß

Neil

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