Autor | Thema |
---|---|
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 66212
[16. Januar 2005 um 10:11]
Hallo JBoegel, etwas anderes.
Du kannst auf jedem Modellflugplatz T1 Modelle starten. Auch T2 geht mit Aufstiegesgenehmigung von jedem Modellflugplatz. Woran ich arbeite ist die allgemeine Starterlaubnis für T2. |
J.Boegel
Seelsorger
Registriert seit: Mai 2003 Wohnort: Kassel Hessen Verein: RMV; Solaris Beiträge: 1282 Status: Offline |
Beitrag 66225
[16. Januar 2005 um 13:13]
Zitat: ...das habe ich auchmal versucht als ich noch jung und idealistisch war Mittlerweile mache ich eher sinnvolle Dinge wie z.B. Punkte zählen Obwohl, wenn Du einen pfiffigen Sachbearbeiter hast, ich drücke dir alles was ich an Daumen habe. Gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 66230
[16. Januar 2005 um 13:52]
Hallo Andi,
ich meine auch, daß eine horizotalfliegende Rakete den gleichen Gesetzen unterlieget wie ein Flugzzeug. Ich bleib bei dem Begriff Flugmodell mit Raketenantrieb. Viele Grüße, Gert. |
J.Boegel
Seelsorger
Registriert seit: Mai 2003 Wohnort: Kassel Hessen Verein: RMV; Solaris Beiträge: 1282 Status: Offline |
Beitrag 66234
[16. Januar 2005 um 14:02]
Zitat: Man kann auch in der Zeit wo andere 10 Starts absolvieren darüber diskutieren ob das eine Modellrakete od. ein Raketenmodell ist. gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 66235
[16. Januar 2005 um 14:05]
Da gebe ich dir recht.
|
J.Boegel
Seelsorger
Registriert seit: Mai 2003 Wohnort: Kassel Hessen Verein: RMV; Solaris Beiträge: 1282 Status: Offline |
Beitrag 66237
[16. Januar 2005 um 14:07]
Hey Gert,
Du antwortest ja schneller als man schreiben kann. Und das am frühen Morgen hier gehts weiter... Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Andi Wirth
Überflieger Registriert seit: Nov 2002 Wohnort: Winterthur/CH Verein: ARGOS, TRA, MGSU Beiträge: 1262 Status: Offline |
Beitrag 66244
[16. Januar 2005 um 15:02]
Natürlich habt ihr Recht. Allerdings hat die Unterscheidung zumindest bei uns in der Schweiz durchaus eine gesetzliche Bedeutung: Modellraketen und Modellflugzeuge werden völlig unterschiedlich eingestuft und behandelt. Im Alltag heisst das, dass ich als Raketenflieger weniger Auflagen habe als als Modellflieger.
Gruss Andi Lebenserfahrung ist die Summe der Fehler, die zu machen sich kein anderer gefunden hat. (Jules Romains) |
J.Boegel
Seelsorger
Registriert seit: Mai 2003 Wohnort: Kassel Hessen Verein: RMV; Solaris Beiträge: 1282 Status: Offline |
Beitrag 66247
[16. Januar 2005 um 15:12]
Zitat: Ups, Das ist hier in D genau umgekehrt. RC Flugzeuge brauchen zunächst mal keine Aufstiegserlaubnis. E Modelle/Segler dürfen immer und überall geflogen werden, außer an Flugplätzen usw., is klar. Ansonsten haben die Luftrechtlich gesehen die gleichen Rechte wie echte Flieger, sie stehen nämlich im gleichen Gesetz. Es gibt dann da noch so kleine nette beigaben das sie außerdem noch als Sportgerät deklariert sind was auch ungemein nützlich sein kann. Sport ist hier ein Grundrecht das durch unserer Verfassung geschütz wird, zwar nicht direkt aber fast. Recht auf frei Entfalltung nennt sich das. Aber sorry das ich nicht daran gedacht habe das es da Länderspezifische Unterschiede gibt. Danke für den Tip. Aber das Problem ist damit nicht gelößt: Recht haben und Recht bekommen hat hier in D nix miteinander zutun Gruß Jens Gewisse Dinge greift man mit Worten so vergeblich an wie Geister mit Waffen. |
Brzelinski
Überflieger Registriert seit: Okt 2000 Wohnort: Verein: Beiträge: 1616 Status: Offline |
Beitrag 66261
[16. Januar 2005 um 17:28]
Recht haben und recht bekommen. Wenn das so einfach wäre. Aber das ist leider nicht so.
Jeder Mensch lebt anders, und sei es auch nur in Kleinigkeiten. Und somit hat jeder Mensch eine andere Auffassug von seinem Recht. Darum gibt es ja so viele Juristen. Und auch die sind sich nicht einig. Denn sonst bräuchten wir fast keine Gerichte. Man muß mit sich, wenn man nicht zu seinem Recht gekommen ist, und genügend zeitlichen Abstand von der Sache hat, nochmal zu Rate gehen. Oft gibt es noch einen anderen Sichtwinkel, auf den man nur noch nicht gekommen ist. Das klingt einfach. Ist es aber meisten nicht. |
eha
Epoxy-Meister Registriert seit: Aug 2000 Wohnort: NRW, 58566 Kierspe Verein: RAMOG, MFM Meinerzhagen Beiträge: 297 Status: Offline |
Beitrag 71652
[27. März 2005 um 01:32]
Mein Eail-Wechsel mit meiner Bezirksregierung:
Sehr geehrter Herr Hanisch, zu dem von Ihnen gestellten Antrag bezügl. des Betriebs von Flugmodellen mit Raketenantrieb teile ich Ihnen mit, dass unter der Bedingung, dass das Gewicht des Treibsatzes nicht mehr als 200g beträgt ,es gem. § 16 Abs. 6 Nr 3 LuftVO keiner luftrechtlichen Erlaubnis bedarf. Ebenso ist eine Freigabe gem. § 16 a LuftVO nicht erforderlich, da aufgrund Ihres Standortes und der geplanten Flughöhe von 100m der kontrollierte Luftraum nicht inansprucht wird. Für den Betrieb Ihrer Flugmodelle mit Raketenantrieb auf dem Gelände des MFG. Meinerzhagen ist jedoch die dem Verein erteilte Aufstiegserlaubnis mit den darin enthaltenen Auflagen und Bedingungen zu beachten. Mit freundlichen Grüssen i.A. Christoph Leluschko Bezirksregierung Münster Dezernat 59 Domplatz 1-3 48128 Münster 0251/4111447 -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Wedi, Bernhard Gesendet: Mittwoch, 9. März 2005 08:19 An: Leluschko, Christoph Betreff: WG: Aufstiegsgenehmigung -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: E.+M. Hanisch Gesendet: Dienstag, 8. März 2005 23:48 An: Wedi, Bernhard Betreff: Aufstiegsgenehmigung Guten Tag Herr Wedi. Ich hoffe, ich bin bei Ihnen an der richtigen Adresse für mein Begehren: Ich bin aktiver Wettbewerbspilot der FAI-Klasse S8P (Ferngesteuerte Raketengleiter) mit der DAEC-Lizenz GER 2107. Dabei handelt es sich um Segelflugmodelle mit einem Höchstgewicht von 300 Gramm (inklusive Treibsatz), der Treibsatz selbst liegt im T1-Bereich mit einem Treibstoffgewicht von weniger als 20 Gramm. Das Modell erreicht damit im Kraftflug eine Höhe von etwa 100 Meter Modell-Segelflugzeug weiter. Da Flugmodelle mit Raketenantrieb eine gesonderte Aufstiegsgenehmigung benötigen, bitte ich für Trainingszwecke um eine solche für den Modellflugplatz Hohenhengstenberg in Meinerzhagen der Modellfluggemeinschaft Meinerzhagen, bei der ich Mitglied bin. Mit freundlichen Grüßen Engelbert Hanisch Beethovenstraße 24 58566 Kierspe E-mail: hanisch-kierspe@t-online.de Tel.: 0171-8316411 Engelbert der alles nur mit rechts macht |